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   BVerfG, 14.10.2019 - 2 BvR 1768/19   

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https://dejure.org/2019,34729
BVerfG, 14.10.2019 - 2 BvR 1768/19 (https://dejure.org/2019,34729)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2019 - 2 BvR 1768/19 (https://dejure.org/2019,34729)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 (https://dejure.org/2019,34729)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 116 StPO, § 117 StPO
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer nicht hinreichend begründeten Verfassungsbeschwerde; Beurteilung der Gründe für eine lange Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Unzulässigkeit einer nicht hinreichend begründeten Verfassungsbeschwerde; Beurteilung der Gründe für eine lange Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die nicht vorgelegten Unterlagen

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2019 - 2 BvR 1768/19
    Eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung ist auf dieser Grundlage nicht möglich (vgl. BVerfGE 130, 1 ).
  • BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2019 - 2 BvR 1768/19
    Insbesondere lässt sich nicht beurteilen, ob die eingetretenen Verzögerungen auf einer außergewöhnlichen, unvorhersehbaren Belastungssituation der Strafkammer beruhen und ob gegebenenfalls die Reaktionen der Justizverwaltung hierauf als rechtzeitig und ausreichend zu erachten sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18 -, Rn. 72 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2019 - 2 BvR 1768/19
    Es ist nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die in Bezug genommenen Dokumente zu beschaffen oder gar eine noch beizuziehende Akte auf verfassungsrechtlich relevante Tatsachen oder auf verfassungsrechtlich relevanten Vortrag hin zu durchsuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2019 - 2 BvR 1768/19
    Es ist nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die in Bezug genommenen Dokumente zu beschaffen oder gar eine noch beizuziehende Akte auf verfassungsrechtlich relevante Tatsachen oder auf verfassungsrechtlich relevanten Vortrag hin zu durchsuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).
  • BVerfG, 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2019 - 2 BvR 1768/19
    Zwar liegt auf Grundlage der mitgeteilten zeitlichen Abläufe ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot jedenfalls im Zwischenverfahren nahe (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2018 - 2 BvR 1258/18 -, Rn. 25, 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.2012 - 2 BvR 1382/09

    Anforderungen an substantiierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2019 - 2 BvR 1768/19
    Es ist nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die in Bezug genommenen Dokumente zu beschaffen oder gar eine noch beizuziehende Akte auf verfassungsrechtlich relevante Tatsachen oder auf verfassungsrechtlich relevanten Vortrag hin zu durchsuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Es ist auch nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, insoweit notwendige Dokumente zu beschaffen (vgl. BVerfG vom 14.10.2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 133-IV-20
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 2-IV-21
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 89-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 96-IV-20
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
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